Gefahrgut
Die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr unterliegt besonderen Anforderungen. Alle Personen, die sich mit der Versandvorbereitung / Abfertigung / Beförderung von Gefahrgut im Luftverkehr befassen müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit an einer Einweisungsschulung, mit bestandenem Abschlusstest, teilgenommen und sich spätestens nach 24 Monaten einer Wiederholungsschulung unterzogen haben. Die Gefahrgutschulungen der Personalkategorien 1 bis 12 unterliegen der Prüfung und Anerkennung durch das Luftfahrt-Bundesamt.
