Gefahrgut



Die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr unterliegt besonderen Anforderungen. Alle Personen, die sich mit der Versandvorbereitung / Abfertigung / Beförderung von Gefahrgut im Luftverkehr befassen müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit an einer Einweisungsschulung, mit bestandenem Abschlusstest, teilgenommen und sich spätestens nach 24 Monaten einer Wiederholungsschulung unterzogen haben. Die Gefahrgutschulungen der Personalkategorien 1 bis 12 unterliegen der Prüfung und Anerkennung durch das Luftfahrt-Bundesamt.

News Abo



Sofern Sie regelmäßig über unsere News informiert werden möchten, können Sie diese durch das RSS abonnieren (Internet Explorer 7 oder Firefox erforderlich) oder schicken Sie uns für die An- bzw. Abmeldung eine E-Mail.

 

Dekra Aviation News-Feed

Aktuelles



[20.02.12]
LBA startet Informationskampagne

Mit einer groß angelegten Aktion informiert das Luftfahrt-Bundesamt...

[14.02.12]
Neue Musterlehrpläne

Für die Schulung von Sicherheitsbevollmächtigten nach VO (EU) Nr....

[13.02.12]
Schulungstermine für Zoll und Außenwirtschaft

Heutzutage verbindet sich mit dem Begriff „Zoll“ nicht nur dessen...