Programme rund um die Sicherheit



Europäische Regelungen sowie nationale Auflagen bilden den verbindlichen Sicherheitsstandard in der Luftfahrt. Auf Basis gemeinsamer Grundnormen müssen aufgrund dieser Vorgaben alle Stellen, die Einfluss auf die Luftsicherheit nehmen können, Sicherheitsprogramme entwickeln und umsetzen.

 

Bei folgenden Programmen und Maßnahmen unterstützt Sie die DEKRA Aviation:


Programm für die Flughafensicherheit



Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des Luftsicherheitsplanes für Flughäfen. Denn nach gesetzlichen Vorgaben muss jeder Flughafenbetreiber ein Programm für die Flughafensicherheit aufstellen, anwenden und fortentwickeln. Dazu steht in der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt: „Dieses Programm beschreibt die Methoden und Verfahren, die der Flughafenbetreiber anzuwenden hat, um die Bestimmungen der Verordnung sowie die Auflagen des nationalen Programms für die Sicherheit der Zivilluftfahrt des Mitgliedstaates, in dem der Flughafen gelegen ist, zu erfüllen. Das Programm enthält auch Bestimmungen über die interne Qualitätssicherung, die beschreiben, wie die Einhaltung dieser Methoden und Verfahren von dem Flughafenbetreiber zu
überwachen ist. Das Programm für die Flughafensicherheit ist der zuständigen Behörde vorzulegen, die gegebenenfalls weitere Maßnahmen treffen kann.“

Sicherheitsprogramm für Luftfahrtunternehmen



Die DEKRA Aviation berät Luft fahrtunternehmen bei der Erstellung des Luftsicherheitsplans. Dieses Programm beschreibt Methoden und Verfahren, die das Luftfahrtunternehmen anzuwenden hat, um die Bestimmungen der Verordnung sowie die Auflagen des nationalen Programms für die Sicherheit der Zivilluftfahrt des Mitgliedstaates, von dem aus es seine Dienstleistungen erbringt, zu erfüllen. Die DEKRA Aviation unterstützt Sie auch bei der Erstellung der Bestimmungen über die interne Qualitätssicherung. Diese beschreiben, wie die Einhaltung der Methoden und Verfahren von dem Luftfahrtunternehmen zu überwachen ist. Dieses Programm erkennen alle anderen Mitgliedstaaten an, wenn die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, welches die Betriebsgenehmigung erteilt hat, das Sicherheitsprogramm des gemeinschaftlichen Luft fahrtunternehmens gebilligt hat.

Sicherheitsprogramm für Stellen



In diesem Bereich beraten wir zum Beispiel Reglementierte Beauftragte, Reglementierte Lieferanten und bekannte Versender bei der Erstellung ihres Sicherheitsprogrammes. Wir beraten jede Stelle, die nach Artikel 10 „Nationales Programm für die Sicherheit der Zivilluft fahrt“ Luftsicherheitsnormen anzuwenden hat, bei der Erstellung ihres Sicherheitsprogramms. Dieses Programm beschreibt Methoden und Verfahren, welche die betreffende Stelle anwenden muss, um in dem betreffenden Mitgliedstaat die Auflagen des nationalen Programms für die Sicherheit der Zivilluftfahrt zu erfüllen. Wir helfen beim Aufbau der internen Qualitätssicherung. Hier wird festgehalten, wie die Einhaltung der Methoden und Verfahren von der Stelle selbst zu überwachen ist.

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Aviation Broschüre
(PDF 2.2 MB)

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