[30.06.10]
Luftfahrtunternehmen dürfen nur "sichere" Luftfracht annehmen

Die VO (EG) Nr. 300/2008 schließt aus, dass Luftfahrtunternehmen (ohne Zulassung als Reglementierter Beauftragter) "unsichere" Luftfracht direkt annehmen. Sie muss vorab durch einen Reglementierten Beauftragten Sicherheitskontrollen/Kontrollen unterzogen worden sein.

 

Die Bestätigung "SPX" kann somit ausschließlich durch einen Reglementierten Beauftragten erfolgen.

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Aviation Broschüre
(PDF 2.2 MB)

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