Die VO (EG) Nr. 300/2008 schließt aus, dass Luftfahrtunternehmen (ohne Zulassung als Reglementierter Beauftragter) "unsichere" Luftfracht direkt annehmen. Sie muss vorab durch einen Reglementierten Beauftragten Sicherheitskontrollen/Kontrollen unterzogen worden sein.
Die Bestätigung "SPX" kann somit ausschließlich durch einen Reglementierten Beauftragten erfolgen.
