Röntgenfachkraft Fracht – RFF



DEKRA Aviation bietet eine Ausbildung für Personen an, die für die Überprüfung von Fracht und Post eingesetzt werden sollen. Die Ausbildung beinhaltet sämtliche Komponenten, die für die Ausübung dieser Tätigkeiten gesetzlich erforderlich sind.

 

Röntgenfachkracht Fracht - RFF

 

Die Ausbildung setzt sich aus folgenden Bausteinen zusammen:

 

  • Ausbildung zum Ersthelfer
  • Gefahrgutschulung für Sicherheitskontrollpersonal
  • Ausbildung zur Luftsicherheitskontrollkraft für Frachtkontrollen

 

Ersthelfer:

In Deutschland werden jährlich mehr als eine Million Arbeitsunfälle registriert. Bei Unglücksfällen sind wir gesetzlich zum Helfen verpflichtet – unterlassene Hilfeleistung kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Am Arbeitsplatz muss daher sichergestellt werden können, dass zu jeder Zeit ein ausgebildeter Ersthelfer vor Ort ist, der mit wichtigen Rettungs- und Verhaltensmaßnahmen im Unglücksfall vertraut ist. Diese werden in dem ersten Ausbildungsmodul zur RFF den Teilnehmern von Fachpersonal vermittelt.

 

Gefahrgutschulung:

Personal der Sicherheitskontrolle, dass mit der Überprüfung von Passagieren und deren Gepäck sowie Fracht, Post und Lagerbeständen beauftragt ist, […] muss zur Ausübung der Tätigkeit als Sicherheitskontrollkraft eine Gefahrgutschulung der Personalkategorie 12 durchführen. Diese 1-tägige Schulung beinhaltet folgende Themen:

  • Allgemeine Philosophie
  • Beschränkungen
  • Klassifizierungen
  • Markierung und Kennzeichnung
  • Erkennung von nicht deklariertem Gefahrgut
  • Bestimmungen für Passagiere und Besatzungsmitglieder
  • Verfahren bei Notfällen

Dieses Ausbildungsmodul schließt mit einem Test ab.

 

Luftsicherheitskontrollkraft für Frachtkontrollen:

Die Ausbildung zur Luftsicherheitskontrollkraft für Frachtkontrollen umfasst 100 Stunden zzgl. behördlicher Prüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt. Die Schulung berücksichtigt die Mindestinhalte gemäß Kapitel 12.2 Nr. 2 des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 und behandelt darüber hinaus die in Absatz 3 der LuftSiSchulV bezeichneten Themen

 

  • Rechtsgrundlagen der Luftsicherheit,
  • Waffen- und Sprengstoffrecht,
  • Vertiefung von Kontrollabläufen,
  • Auswertung von Röntgenbildern und
  • Durchführung von Kontrollen einschließlich Abläufe und Zuständigkeiten in einer Kontrollstelle, insbesondere bei Feststellung von verbotenen Gegenständen (theoretischer und praktischer Teil).

 

Grundlage für dieses Ausbildungsmodul ist der BMI-Musterlehrplan. Diese Ausbildung schließt mit der Prüfung vor dem Luftfahrt-Bundesamt ab.

 

Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung zur Röntgenfachkraft Fracht:

  • Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 LuftSiG
  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Körperliche Tauglichkeit

 

RFF-Ausbildungsmodule:

Ausbildung zum Ersthelfer: 2 Tage

Gefahrgutschulung PK 12: 1 Tag

Ausbildung zur Luftsicherheitskontrollkraft für Frachtkontrollen: 13 Tage

Prüfung Luftfahrt-Bundesamt: 3 Tage

 

Ausbildungsort: DEKRA Ausbildungszentrum, Farmstraße 118, 64546 Mörfelden-Walldorf

 

 

Das Ausbildungszentrum umfasst etwa 360 m² und verfügt über zwei Schulungsräume, einen Technikraum sowie einen großzügigen Aufenthaltsbereich. Schulungsraum 1 bietet 18 Teilnehmern Platz, Schulungsraum 2 verfügt über 22 Bildschirmplätze und eine Videodidaktanlage, das erforderliche Instrument für die Röntgenbilderkennung i.V.m. Waffen- und Sprengstoffkunde. Der Technikraum ist u.a. mit einem Röntgengerät der Firma Smiths Heimann ausgestattet.

Ein weiteres für Schulungszwecke genutztes Fracht-Röntgengerät befindet sich in der Cargo City Süd des Frankfurter Flughafens.

Zu Schulungszwecken stehen unterschiedlichste Darstellungsmittel (zusammengestellte Gepäck- und Frachtstücke mit Alltagsgegenständen sowie "gefährlichen" und "verbotenen" Objekten) zur Verfügung.

 

Weitere Informationen und Termine erhalten Sie persönlich unter 0531 - 310 54 35-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: aviation.akademie@dekra.com

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Aviation Broschüre
(PDF 2.2 MB)

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