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		<title>dekra-aviation: News</title>
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		<description>Latest News</description>
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			<title>dekra-aviation: News</title>
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		<lastBuildDate>Wed, 02 May 2012 12:53:00 +0200</lastBuildDate>
		
		
		<item>
			<title>Informationsveranstaltung - Der sinnvolle Leitfaden</title>
			<link>http://www.dekra-aviation.com/aktuelles/news-detailansicht/informationsveranstaltung-der-sinnvolle-leitfaden.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=434</link>
			<description>DEKRA Industrie &amp; Aviation hat sich auf den Informationsbedarf eingestellt und bietet Ihnen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[DEKRA Industrie &amp; Aviation hat sich auf den Informationsbedarf eingestellt und bietet Ihnen bundesweit Informationsveranstaltungen zu den Herausforderungen, die mit der Frage einhergehen: Zulassung zum behördlich zugelassenen bekannten Versender oder nicht? 

Für die Zulassung ist von Bedeutung, dass Luftfracht ab dem Zeitpunkt zu schützen ist, ab dem sie als solche erkannt wird, d.h. dann, wenn ein Artikel/eine Ware mit der Versandart „Luftfracht“ in Verbindung gebracht wird, ist der unbedingte Schutz erforderlich.

<link 559#2562 - internal-link "Öffnet internen Link im aktuellen Fenster">Unsere vorläufige Agenda sowie unsere Veranstaltungsorte und Termine finden Sie auf unseren Internetseiten unter der Rubrik &quot;Themen-Events&quot;.</link>

Gerne steht Ihnen das Team der DEKRA Industrie und Aviation bei Fragen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter der Nummer 0531/310 54 35-0 oder per Mail: <link aviation.akademie@dekra.com>aviation.akademie@dekra.com</link>. ]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 02 May 2012 12:53:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Zulassung bekannter Versender</title>
			<link>http://www.dekra-aviation.com/aktuelles/news-detailansicht/zulassung-bekannter-versender.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=434</link>
			<description>Trotz verschiedener Initiativen des LBA und anderer ist der Wunsch der Versender auf Zulassung noch...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p dir="ltr">Trotz verschiedener Initiativen des LBA und anderer ist der Wunsch der Versender auf Zulassung noch immer sehr verhalten. Sollte diese Situation weiterhin vorherrschen, müssen wir uns im nächsten Jahr auf Verzögerungen bei der Luftfrachtabfertigung einstellen. Eine von uns mit der EBS durchgeführte Online-Studie hat bei einer Beteiligung von ca. 1.000 Unternehmen u.a. ergeben, dass weiterhin noch großer Informationsbedarf besteht. Die Umfrage des LBA (40.000 angeschriebene Unternehmen) hat ergeben, dass der Großteil noch von einer Zulassung absehen wird.</p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr">Aus Kundenkreisen ist uns auch die Problematik der &quot;Fehlinformationen sogenannter Experten&quot; bekannt. Die Umsetzung auf nachhaltig sichere Luftfrachtprozesse in den Unternehmen setzt eine umfassende Kenntnis der rechtlichen Grundlagen voraus. Eine Beratung von fachlich kompetenter Seite ist in jedem Fall sinnvoll, kann Ihnen jedoch die Verantwortung nicht vollständig abnehmen. </p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr">Wenn Sie Beratung und Unterstützung von außen wünschen: Holen Sie sich Referenzen ein und hören Sie sich bei bereits zugelassenen Unternehmen um. </p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr">Ohne Zulassung: Lassen Sie sich von Ihrem Luftfrachtspediteur bestätigen, dass Ihre Waren tatsächlich für eine Kontrolle geeignet sind. Erfragen Sie, mit welchen zeitlichen Verzögerungen Sie rechnen müssen.</p>
<p dir="ltr">Bedenken Sie dabei immer, dass in Deutschland zwar ca. 1.400 reglementierte Beauftragte zugelassen sind, diese oftmals für Kontrollen aber auf andere regB zurückgreifen, da sie diese Leistung nicht selbst anbieten.</p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr">Die Behörden schätzen ab 2013 eine Versechsfachung der &quot;unsicheren Luftfracht&quot;, was sich deutlich auf die Infrastruktur und die vorhandenen Kapazitäten an Flughäfen und ihren Zufahrtsstraßen auswirken könnte.</p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr">Die Kontrollmöglichkeiten auszuweiten und nicht ausschließlich auf Röntgen- und Sniffertechnik zu beschränken, ist eine prioritäre Aufgabe für die Behörden. Die Voraussetzungen für den Einsatz von Sprengstoffspürhunden und deren Hundeführer zu prüfen, stellen dabei z.B. eine Ergänzungsvariante dar.</p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr">DEKRA Industrie &amp; Aviation plant ab Juli 2012 bundesweite Informationsveranstaltungen für Versender. Weiterhin wollen wir Sie in sog. Webinaren regelmäßig auf die Belange der Umsetzung vorbereiten. Details dazu erhalten Sie in Kürze auf unseren Internetseiten.</p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Wed, 25 Apr 2012 09:14:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Informationsveranstaltung des Luftfahrt-Bundesamtes für Versender</title>
			<link>http://www.dekra-aviation.com/aktuelles/news-detailansicht/informationsveranstaltung-des-luftfahrt-bundesamtes-fuer-versender.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=434</link>
			<description>Am 2. Mai 2012 findet für Versender von Luftfracht in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr eine...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p dir="ltr">Am 2. Mai 2012 findet für Versender von Luftfracht in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr eine Info-Veranstaltung beim LBA in Braunschweig statt. </p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr">Wie auch mit einer Veranstaltung im Jahr 2006 für reglementierte Beauftragte will die Behörde Unternehmen, die eine Zulassung anstreben, darüber informieren, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Gleichzeitig werden Unternehmen, die noch in der &quot;Entscheidungsfindung&quot; sind, einen Überblick darüber erhalten, ob eine Zulassung lohnenswert ist und welche Konsequenzen durch eine Nicht-Zulassung zu erwarten sind.</p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr">Das LBA bittet ausdrücklich um Verständnis, dass keine unternehmensspezifischen Detailfragen geklärt werden können.</p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr">Nähere Informationen, wie Sie oder Ihre Kunden sich anmelden können, finden Sie unter www.lba.de.</p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 12 Apr 2012 12:35:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>11-UE-Schulungen gem. 11.2.3.10.</title>
			<link>http://www.dekra-aviation.com/aktuelles/news-detailansicht/11-ue-schulungen-gem-112310.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=434</link>
			<description>Diese Schulungen gelten für Personen, die nachfolgend genannte Sicherheitskontrollen gem. VO (EU)...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p dir="ltr">Diese Schulungen gelten für Personen, die nachfolgend genannte Sicherheitskontrollen gem. VO (EU) Nr. 173/2012 durchführen bzw. mit der Durchführung der jeweiligen Aufgaben betraut sind:</p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr"><b></b></p>
<p dir="ltr"><b>8.1.5. Sicherheitskontrollen, die von Luftfahrtunternehmen, reglementierten Lieferanten und bekannten Lieferanten durchzuführen sind </b></p>
<p dir="ltr">Luftfahrtunternehmen, reglementierte Lieferanten und bekannte Lieferanten von Bordvorräten </p>
<p dir="ltr">a) benennen eine Person, die für die Sicherheit im Unternehmen zuständig ist, </p>
<p dir="ltr">b) gewährleisten, dass Personen mit Zugang zu Bordvorräten eine allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins gemäß Nummer 11.2.7 erhalten, bevor sie Zugang zu diesen Lieferungen erhalten, </p>
<p dir="ltr">c) verhindern unbefugten Zugang zu ihrem Betriebsgelände sowie zu Bordvorräten, </p>
<p dir="ltr">d) gewährleisten hinreichend, dass in den Bordvorräten keine verbotenen Gegenstände verborgen sind, und </p>
<p dir="ltr">e) bringen manipulationssichere Siegel an allen Fahrzeugen und/oder Behältern an, in denen Bordvorräte befördert werden, oder schützen diese physisch.</p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr"><b>9.1.4. </b><b>Sicherheitskontrollen, die von bekannten Lieferanten oder Flughafenbetreibern durchzuführen sind</b></p>
<p dir="ltr">Der bekannte Lieferant von Flughafenlieferungen oder der Flughafenlieferungen in den Sicherheitsbereich verbringende Flughafenbetreiber </p>
<p dir="ltr">a) benennt eine Person, die für die Sicherheit im Unternehmen zuständig ist, </p>
<p dir="ltr">b) gewährleistet, dass Personen mit Zugang zu Flughafenlieferungen eine allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins gemäß Nummer 11.2.7 erhalten, bevor sie Zugang zu diesen Lieferungen erhalten, </p>
<p dir="ltr">c) verhindert unbefugten Zugang zu seinem Betriebsgelände sowie den Flughafenlieferungen, </p>
<p dir="ltr">d) gewährleistet hinreichend, dass in den Flughafenlieferungen keine verbotenen Gegenstände verborgen sind, und </p>
<p dir="ltr">e) bringt manipulationssichere Siegel an allen Fahrzeugen und/oder Behältern an, in denen Flughafenlieferungen befördert werden, oder schützt diese physisch.</p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr">Wir möchten darauf hinweisen, dass uns bei der News vom 09.04.2012 ein Fehler unterlaufen ist: Die Schulung des Sicherheitsbewusstseins gem. 11.2.7. dauert 2 Stunden und nicht, wie ursprünglich geschrieben, 2 UE. Wir bitten, dies zu entschuldigen.</p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Tue, 10 Apr 2012 08:22:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Luftsicherheitsschulungen</title>
			<link>http://www.dekra-aviation.com/aktuelles/news-detailansicht/luftsicherheitsschulungen.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=434</link>
			<description>In den vergangenen Tagen hat das Luftfahrt-Bundesamt verschiedene Musterlehrpläne mit Hinweisen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[In den vergangenen Tagen hat das Luftfahrt-Bundesamt verschiedene Musterlehrpläne mit Hinweisen verschickt, die teilweise bei unseren Kunden zu Irritationen geführt haben. Damit Sie einen Überblick über die derzeit vorgeschriebenen Schulungen erhalten, hier eine kurze Zusammenstellung:

<b>2&nbsp;Stunden - Schulung des Sicherheitsbewusstseins (11.2.7.)</b>
Diese Schulung ist maßgeblich für Luftfrachtpersonal beim Transporteur und für Personal mit Zugang zu Bordvorräten/Flughafenlieferungen.
<b></b>
<b>4 UE – Schulung für Personal mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht (11.2.3.9.)</b>
Diese Schulung ist für alle Personen erforderlich, den der unbegleitete Zugang zu identifizierbarer Luftfracht möglich ist.
<b></b>
<b>11 UE – Schulung für Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen (Luftfracht, Post/Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräte und Flughafenlieferungen) – 11.2.3.9. und 11.2.3.10.</b>
Diese Schulung gilt lt. LBA zunächst nur für 11.2.3.10. Die AG Schulung befasst sich derzeit mit der Überlegung, ob – wie im Musterlehrplan festgelegt – auch die Personen, die Sicherheitskontrollen beim bekannten Versender und beim reglementierten Beauftragten durchführen, in gleicher Weise geschult werden müssen.
<b></b>
<b>16 UE – Schulung für Sicherheitsbevollmächtigte (11.2.2./11.2.5.)</b>
Diese Schulung ist für Personen vorgeschrieben, die als Sicherheitsbevollmächtigte bei bekannten Lieferanten für Bordvorräte oder Flughafenlieferungen eingesetzt sind. Siehe auch Kap. 8 und 9 des Anhangs der VO (EU) Nr. 185/2010.
<b></b>
<b>35 UE – Schulung für verantwortliche Personen in der Luftsicherheit (11.2.2./11.2.5.)</b>
Diese Schulung gilt für Luftsicherheitsbeauftragte von Flughäfen, Luftfahrtunternehmen, reglementierte Lieferanten, bekannten Versendern und reglementierten Beauftragten.
<b></b>
<b>53 UE – Schulung für Luftsicherheitskontrollkräfte für Bordvorräte und Flughafenlieferungen</b>
Diese Schulung (mit abschließender behördlicher Prüfung) ist für Personen vorgeschrieben, die Kontrollen an Bordvorräten und/oder Flughafenlieferungen sowie Post und Material von Luftfahrtunternehmen durchführen.
<b></b>
<b>65 UE – Schulung für Luftsicherheitskontrollkräfte für Fracht/Post ohne Röntgentechnik</b>
Diese Schulung (mit abschließender behördlicher Prüfung) ist für Personen vorgeschrieben, die Kontrollen ohne den Einsatz von Röntgentechnik durchführen (z.B. Durchsuchung von Hand).

Noch keine Veränderung für
-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Luftsicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen (80 UE)
-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal- und Warenkontrollen (140 UE)
-&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Luftsicherheitskontrollkräfte für Fracht- und Postkontrollen (100 UE)

Bitte bedenken Sie, dass es sich bei allen derzeit geltenden Schulungen um Interimslösungen handelt, die sich mit in Kraft treten einer neuen Luftsicherheits-Schulungsverordnung ändern können.]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 09 Apr 2012 20:36:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Schulung gemäß 11.2.7. des Anhangs der VO (EU) Nr. 185/2010 (VO (EU) Nr. 173/2012)</title>
			<link>http://www.dekra-aviation.com/aktuelles/news-detailansicht/schulung-gemaess-1127-des-anhangs-der-vo-eu-nr-1852010-vo-eu-nr-1732012.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=434</link>
			<description>Das Luftfahrt-Bundesamt hat bekannt gegeben, welche Personen entsprechend der neuen Regelungen zu...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Das Luftfahrt-Bundesamt hat bekannt gegeben, welche Personen entsprechend der neuen Regelungen zu schulen sind. Diese Regelungen wurden mit der VO (EU) Nr. 173/2012 am 21.03.2012 gültig, eine Änderung zur VO (EU) Nr. 185/2010.

<ul><li>Mitarbeiter beim Transporteur, die Luftfracht/Luftpost befördern</li><li>Personen beim Luftfahrtunternehmen, reglementierten Lieferanten für Bordvorräte oder bekannten Lieferanten für Bordvorräten mit Zugang zu Bordvorräten </li><li>Personen beim bekannten Lieferanten für Flughafenlieferungen oder beim Flughafen, mit Zugang zu Flughafenlieferungen</li></ul>

Sofern diese Personen bereits gem. 11.2.3.9., 11.2.3.10. oder 11.2.6. geschult wurden, wird dies anerkannt.
DEKRA Industrie &amp; Aviation wird Ihnen die Schulungen in Kürze anbieten. Termine wurden bereits festgelegt und können auf unseren Internetseiten eingesehen werden.

Es handelt sich um eine 2-Stunden-Schulung des Sicherheitsbewusstseins mit folgenden Inhalten:
<ul><li>Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen, </li><li>Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften, </li><li>Kenntnis der Ziele und Struktur der Luftsicherheit im jeweiligen Arbeitsumfeld, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen, </li><li>Kenntnis der Meldeverfahren und </li><li>Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle. </li></ul>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 26 Mar 2012 14:47:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Rezertifizierung für Luftsicherheitskontrollkräfte</title>
			<link>http://www.dekra-aviation.com/aktuelles/news-detailansicht/rezertifizierung-fuer-luftsicherheitskontrollkraefte.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=434</link>
			<description>Wir hatten Sie bereits im Januar darüber informiert, dass Luftsicherheitskontrollkräfte gemäß VO...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p dir="ltr">Wir hatten Sie bereits im Januar darüber informiert, dass Luftsicherheitskontrollkräfte gemäß VO (EU) Nr. 185/2010, also seit dem 29.04.2010, regelmäßig rezertifiziert werden müssen. Für LSKK, die an Röntgenkontrollgeräten tätig sind, hat dies alle 3 Jahre zu erfolgen. </p>
<p dir="ltr">Ohne Rezertifizierung verfällt die Qualifikation und die LSKK darf nicht mehr eingesetzt werden. </p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr">Die Rezertifizierung muss bei der zuständigen Behörde durch den Arbeitgeber bzw. das Luftfahrtunternehmen für Personal- und Warenkontrollkräfte und reglementierte Beauftragte für Frachtkontrollkräfte beantragt werden. Denken Sie bitte daran, dass weitere Unterlagen (z.B. MA-Bewertungen, Fortbildungsnachweise, Belobigungen etc.) mit einzureichen sind! Die Rezertifzierung erfolgt nach Bestehen eines Röntgenbildauswertungstests.</p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr">DEKRA Industrie &amp; Aviation bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Personal auf diese behördliche Prüfung vorzubereiten. Die Vorbereitungskurse können InHouse oder in unserem Ausbildungszentrum in Mörfelden-Walldorf stattfinden. Sprechen Sie uns an.</p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr">Teilnehmer an DEKRA Recogn!ze sollten unbedingt die Möglichkeit des &quot;Übens&quot; nutzen, die Ihnen unser Online-Programm bietet.</p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 22 Mar 2012 19:31:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neue Transporteurserklärung veröffentlicht</title>
			<link>http://www.dekra-aviation.com/aktuelles/news-detailansicht/neue-transporteurserklaerung-veroeffentlicht.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=434</link>
			<description>Die neue Transporteurserklärung, die mit der Änderungs-VO (EU) Nr. 173/2012 in Kraft gesetzt wurde,...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p dir="ltr">Die neue Transporteurserklärung, die mit der Änderungs-VO (EU) Nr. 173/2012 in Kraft gesetzt wurde, ist seit heute auf den Seiten des Luftfahrt-Bundesamtes veröffentlicht worden.</p>
<p dir="ltr"></p>
Es wird darauf hingewiesen, dass die neue Erklärung ab sofort zwingend zu verwenden ist. Alte Erklärungen sind unbedingt auszutauschen!
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr">Mit dieser neuen Erklärung geht der Unterzeichner besondere Verpflichtungen ein, die vom Auftraggeber abzuprüfen sind. So sind die eingesetzten Fahrer einer Schulung gemäß 11.2.7. des Anhangs der VO zu schulen. Vor Schulungsbeginn bzw. auch vor Einstellung sind diese Personen einer beschäftigungsbezogenen Überprüfung zu unterziehen. </p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr">Die Details zu den erforderlichen Schulungen (wie z.B. Zeitanteil, Genehmigung von Schulungsprogrammen und Ausbildern) gem. VO (EU) 185/2010 Kap. 11.2.7. sind jedoch noch nicht geklärt.</p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 22 Mar 2012 08:52:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neue Verpflichtungserklärung für reglementierte Beauftragte</title>
			<link>http://www.dekra-aviation.com/aktuelles/news-detailansicht/neue-verpflichtungserklaerung-fuer-reglementierte-beauftragte.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=434</link>
			<description>Mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) Nr.173/2012 am 21. März 2012 wird eine neue...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p dir="ltr">Mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) Nr.173/2012 am 21. März 2012 wird eine neue Verpflichtungserklärung für reglementierte Beauftragte Gültigkeit erlangen, welche schnellst möglich ausgefüllt und unterschrieben dem Luftfahrt-Bundesamt im Original zuzusenden ist.</p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr">Die Verpflichtungserklärung finden Sie unter dem folgenden Link:</p>
<p dir="ltr"><link fileadmin/user_upload/aviation/Downloads/2012_03_09_Verpflichtungserklaerung_173.2012.doc - download "Leitet Herunterladen der Datei ein">- Verpflichtungserklärung</link></p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr">Mit Inkrafttreten der VO (EU) Nr. 173/2012 werden zudem die Inhalte für die „Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins&quot; definiert, deren Durchführung für Transporteure sowie für Personen mit Zugang zu Flughafenlieferungen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit verbindlich ist.</p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Fri, 16 Mar 2012 09:54:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Datenschutzinformation des LBA</title>
			<link>http://www.dekra-aviation.com/aktuelles/news-detailansicht/datenschutzinformation-des-lba.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=434</link>
			<description>Das LBA hat in einer kürzlich veröffentlichten Mitteilung darauf hingewiesen, dass bei der...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p dir="ltr">Das LBA hat in einer kürzlich veröffentlichten Mitteilung darauf hingewiesen, dass bei der Anlieferung von Sendungen bei einem regB dieser wie gehabt dazu verpflichtet ist, zu überprüfen, ob die Lieferung von einem regB, einem bV, einem geschäftlichen Versender oder von anderer Stelle kommt. Zudem ist die Identität des anliefernden Fahrers durch den annehmenden regB durch Vorlage eines von den nationalen Behörden ausgestellten oder anerkannten Lichtbilddokumentes zu überprüfen. </p>
<p dir="ltr">Die Durchführung dieser Legitimationsprüfung ist zu dokumentieren, dabei ist es jedoch nicht –wie bisher gefordert- erlaubt, Kopien von Ausweisdokumenten anzufertigen, Fahrerlisten oder -daten zu übermitteln oder personenbezogene Daten zu sammeln.</p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 15 Mar 2012 18:41:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Neue EU-Verordnung mit neuer Transporteurserklärung</title>
			<link>http://www.dekra-aviation.com/aktuelles/news-detailansicht/neue-eu-verordnung-mit-neuer-transporteurserklaerung.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=434</link>
			<description>Die VO (EU) Nr. 173/2012 zur Änderung der VO (EU) Nr. 185/2010 enthält einige angepasste Regelungen...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p dir="ltr">Die VO (EU) Nr. 173/2012 zur Änderung der VO (EU) Nr. 185/2010 enthält einige angepasste Regelungen zu den Themen Zugangskontrollen, Überwachungen und Streifengänge, Kontrollen von Personen und aufgegebenem Gepäck, Sicherheitskontrollen bei Fracht und Post, Bordvorräten und Flughafenlieferungen, Schulung von Personen sowie Sicherheitsausrüstung.</p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr">Mit dieser EU-VO wurde nun auch eine überarbeitete Version der Transporteurserklärung herausgegeben.</p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Mon, 05 Mar 2012 13:54:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bekannte Lieferanten</title>
			<link>http://www.dekra-aviation.com/aktuelles/news-detailansicht/bekannte-lieferanten.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=434</link>
			<description>Lieferanten von Bordvorräten und/oder Flughafenlieferungen können vom reglementierten Lieferanten...</description>
			<content:encoded><![CDATA[<p dir="ltr">Lieferanten von Bordvorräten und/oder Flughafenlieferungen können vom reglementierten Lieferanten oder vom Flughafen als &quot;bekannte Lieferanten&quot; benannt werden. Zu diesem Zweck unterzeichnet der Lieferant eine Verpflichtungserklärung, mit der er die Erfüllung aller Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften bescheinigt.</p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr">Mit der Benennung gelten die angelieferten Waren/Flughafenlieferungen oder Bordvorräte des bekannten Lieferanten als &quot;sicher&quot; und müssen keiner Kontrolle (z.B. Röntgen) unterzogen werden.</p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr">Eine der Voraussetzungen, die der bekannte Lieferant zu erfüllen hat, ist die Benennung einer Person, die für die Sicherheit im Unternehmen zuständig ist - die/der Sicherheitsbevollmächtigte. </p>
<p dir="ltr"></p>
<p dir="ltr">Für diese Sicherheitsbevollmächtigten sind nun Schulungen festgelegt worden. Der Musterlehrplan, herausgegeben vom BMI, schreibt 16 Unterrichtseinheiten einschl. einer Lernzielkontrolle vor.</p>]]></content:encoded>
			
			
			<pubDate>Thu, 23 Feb 2012 09:25:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
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